Allgemeine Geschäftsbedingungen der
BHS Corrugated Maschinen- und Anlagenbau GmbH
über Vermietung, Service-Dienstleistungen und Catering im
BHS Innovision Center® (Stand 15.01.2013)

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB/BHS Innovision Center®/BHS“ genannt) der Firma BHS Corrugated Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Paul-Engel-Straße 1, D-92729 Weiherhammer (nachfolgend „BHS“ genannt) gelten für alle Verträge mit Kunden über die Miete von Räumlichkeiten, die Miete vom Mobiliar, Service-Dienstleistungen anlässlich der vorstehenden Vermietung, Cateringebenfalls anlässlich der vorstehenden Vermietungen. Sollte der Kunde bei Auftragserteilung entgegen dem Hinweis auf die Anwendbarkeit dieser AGB/BHS Innovision Center® auf eigene Vertragsbedingungen verweisen und nimmt er anschließend dennoch Leistungen der BHS ohne Widerspruch an, obgleich in der Auftragsbestätigung von BHS erneut auf diese AGB/BHS Innovision Center® hingewiesen wurde, erklärt der Kunde mit der Annahme der Leistung konkludent seine Zustimmung zur Einbeziehung dieser AGB/BHS Innovision Center®.
1.2 Bei künftigen Verträgen mit dem Kunden gelten diese einmal einbezogenen AGB/BHS Innovision Center® auch ohne erneuerte ausdrückliche Bezugnahme hierauf.
1.3 Abweichungen und Ergänzungen von der Auftragsbestätigung und diesen AGB/BHS Innovision Center® bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine im Einzelfall gewollte Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

2. Vertragsabschluss
Angebote erfolgen unverbindlich und frei leibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von BHS zustande.

3. Vertragsgegenstand
BHS vermietet Räumlichkeiten im BHS Innovision Center® ggf. inkl. Mobiliar.
3.1 Der genaue Ort der Räumlichkeit wird ebenso wie die Dauer der Gebrauchsüberlassung in der Auftragsbestätigung anschließend vereinbart. Die Anmietung von Räumlichkeiten, berechtigt nicht zum Zugang zu anderen Betriebsteilen, auf dem Gelände der BHS, die nicht angemietet wurden, bzw. deren Benutzung nicht für die Zu- bzw. die Abfahrt erforderlich ist. Der Kunde wird seine Lieferanten, Aussteller, Gästen etc. hierauf hinweisen. Eine vertraglich berechtigte Nutzung durch den Kunden setzt voraus, dass der Kunde den Zweck der Veranstaltung sowie deren näheren Umstände anlässlich der Anmietung zutreffend gegenüber der BHS angegeben hat und anschließend der Zweck vom Kunden auch aufrecht erhalten wird.
3.2 Eine Vermietung vom Mobiliar erfolgt anlässlich der Raumvermietung. Die Details sind in der Auftragsbestätigung bezüglich Art, Menge, Ort und Dauer der Bereitstellung geregelt ebenso der Preis, soweit nicht auf eine Preisliste von BHS verwiesen wird.
3.3 BHS bietet auf Verlangen Service-Dienstleistungen (z.B. Sanitär und Reinigung, nachfolgend „Service-Dienstleistungen“ genannt) an. Zeit, Ort, Preis sind in der Auftragsbestätigung bzw. der aktuellen Preisliste vereinbart.
3.4 Ein Raummietvertrag ist Bedingung für die Wirksamkeit der damit verbundenen Verträge (Ziffern 3.2 bis 3.4), soweit nicht ausdrücklich ein isolierter Vertragsabschluss vereinbart wird.

4. Nutzungsbedingungen
4.1 Das BHS Innovision Center® wird dem Kunden so, wie es ist, zur vereinbarten Nutzung überlassen, BHS schuldet keine optischen oder sonstigen Änderungen, soweit nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart.
4.2 Der Kunde ist nicht zur Untervermietung oder zu einer selbstständigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.
4.3 BHS verpflichtet sich, Mieträume und Mobiliar dem Mieter in einem verkehrssicheren, aufgeräumten und sauberen Zustand zu überlassen. Der Kunde wird keine Änderungen an den Mieträumen und dem Mobiliar vornehme, soweit dies nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart worden sein sollte.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Weisungen der BHS-Mitarbeiter zu Art und Umfang der Nutzung sowie zur Sicherheit Folge zu leisten und seine Gäste hierzu anzuhalten. BHS ist berechtigt, jederzeit Zutritt zu den Mieträumlichkeiten zu verlangen. Das Hausrecht für die Mieträumlichkeiten verbleibt bei der BHS.
4.5 Auf dem gesamten Betriebsgelände einschließlich Parkplatz gelten die Regeln der StVO.
4.6 BHS bleibt auch während der Mietdauer berechtigt, die Verkehrswege für eigene Betriebszwecks uneingeschränkt zu nutzen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass seine Lieferanten und Gäste sich bei der Pforte eingetragen und, auf Verlangen, sich mit Ausweis legimitieren. Hierzu wird der Kunde BHS spätestens zwei Werktage (montags-freitags) vor Mietbeginn eine schriftliche Lieferanten- und Gästeliste überlassen. Soweit eine Person dort nicht verzeichnet ist und Zugang begehrt, ist dies vom benannten Ansprechpartner beim Kunden gegenüber dem Pförtner freizugeben.
4.7 Der Kunde wird BHS einen verantwortlichen Ansprechpartner anlässlich der Vorbereitung und der Ausführung einer Veranstaltung benennen. Diesen Ansprechpartner ist vom Kunden eine umfassende Vollmacht im Vertragsverhältnis zu BHS zu geben. Soweit die Auftragsbestätigung hierzu nichts besagt, gilt die Person, auf die Kundenseite die Veranstaltung plant, für BHS als die vom Kunden bevollmächtigte Person.
4.8 Eine Veranstaltung mit einem parteipolitischen oder ideologischen Hintergrund, der geeignet ist, Unfriede in die Bevölkerung der Region zu bringen, wird von BHS nicht geduldet. Konkrete Hinweise hierauf staatlicherseits begründen ein außerordentliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht für BHS. Es wird vereinbart, dass die Vermietung von Unfriede ein besonderer Grund für BHS ist und dass in diesem Fall vor einem Rücktritt/einer Kündigung keine Abmahnung des Kunden erforderlich ist.
4.9 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass keine Gefährdungen von etwaigen Aufführungen, Präsentationen, Darbietung, etc. für Dritte sowie BHS ausgehen. Solche Veranstaltungseinlagen sind stets rechtzeitig vorher mit BHS abzustimmen. Feuerwerke jeglicher Art sind auf dem BHS-gelände gänzlich verboten.

5. Preis / Zahlungsbedingung
5.1 Der Mietpreis für Räume und Mobiliar ergibt sich aus der jeweiligen Preisliste von BHS oder der Auftragsbestätigung und versteht sich zuzüglich eines Auf- und Abbauaufwandes anlässlich der Rückgabe der Mietsachen, der nicht mit dem Mietpreis abgegolten ist, sondern entsprechend der jeweiligen Preisliste von BHS nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet werden.
5.2 Service-Dienstleistungen werden nach Aufwand gemäß Preisliste oder gemäß Auftragsbestätigung für die vereinbarte Zeit oder die tatsächlichen erbrachten Arbeitsdauer berechnet, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
5.3 BHS ist berechtigt, anfallende Reinigungskosten für die Räumlichkeiten und des Mobiliars zu den Preisen ihrer Preisliste in Rechnung zu stellen.
5.4 Alle Preisangaben der BHS gelten zuzüglich einer Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
5.5 Rechnungen sind umgehend ohne Abzüge zur Zahlung fällig. BHS ist berechtigt, dem Kunden eine Anzahlung in Höhe von bis zu 70% des Brutto-Samtpreises gemäß Auftragsbestätigung in Rechnung zu stellen, der unverzüglich zur Zahlung fällig ist. Sie ist berechtigt, bis Eingang des Vorschusses ihre Leistungen zurückzubehalten und, wenn die Anzahlung nicht bis spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Datum bei BHS eingegangen ist, von allen anlässlich einer Veranstaltung des Kunden mit diesem geschlossenen Vereinbarungen zurückzutreten sowie Schadensersatz einschließlich entgangenen Umsatz zu Verlangen.

6. Gewährleistung für Miete / Catering
BHS Gewährleistet für die Dauer der Mietzeit, dass die Räumlichkeiten und ein Mobiliar in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand sind. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn die ausdrücklich schriftlich als „zugesicherte Eigenschaft“ vereinbart wurde. Etwaige Mängel wird BHS soweit möglich umgehend beseitigen. Gelingt die BHS trotz zweiter Versuche nicht und handelt es sich um wesentliche Mängel, ist der Kunde berechtigt, den betreffenden Vertrag zu kündigen. Wesentlich ist ein Mangel. Der zu einer Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein solches außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund eines Mangels erfasst auch die anderen Verträge anlässlich derselben Veranstaltung des Kunden, vgl. Ziffer 3.4 dieser ABG/BHS Innovision Center®. Ein Aufwendungsersatzanspruch setzt die Erfüllung des gesetzlichen Tatbestands voraus. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber BHS wird mit Ausnahmen der Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7. Haftung
7.1 BHS, ihre Organe und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen haften im Fall der Verletzung von vertragspflichtigen, aus Delikt oder aus sonstigem Rechtsgrund begrenzt auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Im Falle von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflicht) wird auch für Fälle einfacher, nicht aber leichtester Fahrlässigkeit gehaftet, dies der Höhe nach jedoch begrenzt auf den zum Zeitpunkt der Versendung der Auftragsbestätigung für BHS voraussehbaren Schaden.
7.2 Die Haftungsbegrenzung dieser Ziffer 7.1 sowie zuvor on Ziffer 6 gelten nicht für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit eines Menschen.
7.3 BHS übernimmt keine Haftung für die von Kunden oder seinen Lieferanten, Ausstellern und Gästen eingebrachten Sachen in Fällen von Sachbeschädigung, Einbruch und Diebstahl oder sonstiger unerlaubter Handlung dritter. Der Kunde wird seine Lieferanten, Aussteller und Gäste hierauf hinweisen. Diese Risiken sollten vom Kunden versichert werden.
7.4 Der Kunde trägt Verantwortung für das vermietete Mobiliar von der Übergabe an den Kunden bis zur Rückgabe an BHS
7.5 Der Kunde haftet für Schäden, die seine Gäste an Eigentum von BHS verursachen, gesamtschuldnerisch neben Schädiger. Es wird daher empfohlen, die Mieträume und das gemietete Mobiliar für die Dauer der Nutzung einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau kundenseits zu versichern.

8. Kündigung / Rücktritt
8.1 Mietverträge sind für den vorgesehen Zeitraum fest vereinbart und berechtigt lediglich aus wichtigem Grund zum Rücktritt oder zu einer Kündigung. Ein wichtiger Grund für BHS liegt z. B. in den Fällen der Ziffer 4.8 und 5.5 dieser AGB/BHS Innovision Center® vor sowie in Fällen, dass technische Gebäudeproblem einer Nutzung entgegenstehen oder dringende betriebliche Erfordernisse der BHS Corrugated oder ihrem Gesellschaften.
8.2 Eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages über Räumlichkeiten berechtigt BHS auch zur Kündigung der übrigen anlässlich einer Veranstaltung des Kunden mit diesen geschlossenen Verträgen.
8.3 Soweit der Kunde vor Beginn der Veranstaltung dieses insgesamt kündigen möchte, ist die möglich. Dieser Rücktritt vom Vertrag verpflichtet den Kunden, BHS den entgangenen Umsatz zu ersetzen.
8.4 Ein Rücktritt oder eine Kündigung bedarf der Schriftform und ist entweder der Geschäftsführung von BHS gegenüber zu erklären und, seitens BHS, gegenüber dem Kunden oder seinem bevollmächtigtem Vertreter (vgl. Ziffer 4.7 dieser AGB /BHS Innovision Center®)

9. Rückgabe
9.1 Die gemieteten Räume und das Mobiliar sind vom Kunden aufgeräumt und gereinigt, so wie sie übergeben wurden, zurückzugeben. Die hierfür erforderlichen Arbeiten können von BHS zu den Konditionen der dann aktuellen Preisliste erbracht werden. Soweit der Kunde Räume und Mobiliar nicht oder teilweise nicht aufgeräumt zurückgibt, ist BHS berechtigt, die erforderlichen Aufräum- und Reinigungsarbeiten auf Kosten des Kunden zu ihren Listenpreisen vorzunehmen.
9.2 Die Auf-und Abbau-, Aufräum- sowie Reinigungsarbeiten sind vom Kunden mit BHS zu koordinieren.

10. Verschiedenes
10.1 Die Auftragsbestätigung und die AGB/BHS Innovision Center® stellen den vollständigen Vertrag zwischen den Parteien dar. Nebenabreden bestehen nicht.
10.2 Sollten einzelne Regelungen in der Auftragsbestätigung oder der AGB/BHS Innovision Center® unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, die betreffende Klausel durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Klausel zulässig möglichst nahe kommt. Diese Verpflichtung gilt auch im Falle einer festgestellten Vertragslücke.
10.3 Erfüllungsort für die Leistungen von BHS ist der Geschäftssitz von BHS sowie für Zahlungen des Kunden ebenfalls der Geschäftssitz der BHS.
10.4 Der Kunde ist berechtigt, eine Aufrechnung zu erklären oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn die entsprechende Forderung unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.
10.5 Gerichtsstand für alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem unter diese AGB/BHS Innovision Center® fallenden Vertrag ist nach Wahl von BHS der Geschäftssitz von BHS oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand. Bei Verfahren des Kunden gegenüber BHS ist der Gerichtsstand an derer Geschäftssitz. Die Gerichtsstandsvereinbarung findet nur Anwendung, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsrechts ist.